Formulare, Formulare…

Die Materialplanung im Bereich Formblattwesen der DBP

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1989/1

Autor: Fritz Wiesner

Seiten: 251-261

„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare…“, sicherlich haben Sie auch schon einmal an dieses Sprichwort gedacht, wenn Sie ein Formblatt (Fbl) für eine Behörde auszufüllen hatten. Vielleicht war dieses Fbl zudem nicht unübersichtlich gestaltet, oder es war in einem nur schwer verständlichen Amtsdeutsch abgefaßt. Stellen Sie sich bitte vor, Sie hätten für einen zu stellenden „Antrag“ kein Fbl zur Hand. Hätten Sie nicht große Mühe, alle für die spätere Bearbeitung Ihres Antrags benötigten Angaben aufzuführen? Man kommt sehr schnell zu der Einsicht, daß sich ein übersichtlich gestaltetes und „bürgerfreundlich“ formuliertes Fbl wesentlich leichter ausfüllen läßt, wodurch dem Anwender zeitraubende Rückfragen und Ärger erspart bleiben. Auf die Grundsätze der Formblattgestaltung wird später noch im einzelnen eingegangen.

Nach Kriegsende 1945 ist die Beschaffung von Fbl nach einheitlichen Grundsätzen zusammengebrochen. Die Oberpostdirektionen (OPDn) mußten zunächst die Fbl-Versorgung für ihren Bereich selbst regeln, damit der Betrieb aufrechterhalten bzw. wieder in Gang gesetzt werden konnte. Erst mit der Verfügung I H 3 6410-0 vom 16. Mai 1951 beauftragte das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (BPM), das Posttechnische Zentralamt (PTZ), „die vorbereitenden Maßnahmen für eine Neuregelung des Formblattwesens zu treffen“.

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