Postalischer Zahlungsverkehr im Herzogtum Braunschweig

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Mitte, 1996

Autor: Günther Schnute

Seiten: 75-87

Am 22. Mai 1865 wurden im Herzogtum Braunschweig Postanweisungen eingeführt, hiermit begann der bargeldlose Geldverkehr im Herzogtum. Davor wurden Geldsendungen in Gold, Silber oder Papiergeld in Briefen, Paketen, Beuteln, Kisten oder Fässern versandt.

Gelder und Gegenstände von Wert in Briefen durften nicht wesentlich über 5 Reichstaler Silbergeld enthalten. Das Gewicht für den Brief sollte 16 Lot nicht übersteigen (1 Lot ca. 16 2/3 Gr.).

Größere Geldsummen wurden in Pakete, Beutel oder Fässer verpackt. Dazu gehörte ein Paketbegleitbrief (heute Paketkarte), auf dem der dazugehörende Gegenstand, seiner Beschaffenheit, Emballage und Signatur (Bezeichnung) nach angegeben sein mußte.

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