Postgeld- und Postbankdienste

Ausgabe

Archiv für deutsche Postgeschichte 1974/02

Autor: Karl Gebhardt

Seiten: 86-89

Wertsendungen wurden erst nach Einrichtung der Fahrposten (ca. 1650) allgemein angenommen. Dabei waren Geldbriefe zunächst offen einzuliefern; seit 1850 konnte der Absender selbst deklarieren. Ein Barversand, wie ihn französische, englische und niederländische Postbeamte im 17. Jahrhundert persönlich betrieben, hätte bei uns einheitlichere Währungsverhältnisse vorausgesetzt.

„Bank“-Ansätze zeigten die Briefe mit Bareinzahlung (Preußen 1. 12. 1848). Die Post nahm hierbei bis zu 25 Taler an, um sie ohne Geldversand andernorts wieder auszuzahlen. Die Anweisungsbriefe kosteten anfangs neben der Briefgebühr (kein Freimachungszwang) für jeden eingezahlten Taler 1/2 Sgr (=Silbergroschen). Das Bestellgeld betrug einschl. Empfangsschein ebenfalls 1/2 Sgr, im Landbezirk 1 Sgr und ggf. mit Geldzustellung 2 Sgr. Die hohen Gebühren verhinderten ein größeres Verfahren, das 1851 in Bayern (bis 10 Gulden allgemein, bis 50 Gulden nach größeren Orten) und ab Mitte 1852 im gesamten Vereinsgebiet aufgenommen wurde.

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