Goldenes Posthorn im roten Schild

Posthörner im niedersächsischen Gemeindewappen

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Mitte, 2001

Autor: Heinrich Munk

Seiten: 3-7

Mitte des 12. Jahrhunderts traten neben den Feldzeichen die ersten Wappen auf. Die neuen Wappen sind von den Gemeinden beschlossen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt nach gutachterlicher Äußerung der jeweils zuständigen Behörde.

1925 wurden die Staatsarchive in der preußischen Provinz Hannover mit der Begutachtung von Gemeindewappen beauftragt. Ein Erlass des preußischen Innenministers vom 10. Februar 1932 kann als Grundlage des Wappenwesens der Landkreise gelten. 1935 ging das Recht der Verleihung von Gemeindewappen auf die Oberpräsidenten in den preußischen Provinzen über.

Die Annahme neuer Gemeindewappen nach dem Zweiten Weltkrieg regelte das „Gesetz zur vorläufigen Regelung einiger Punkte des Selbstverwaltungsrechts“ vom 28. Mai 1947. Jetzt erhielt das Innenministerium das Verleihungsrecht. Die Staatsarchive hatten die Pflicht zur Beratung und zur Begutachtung. Das Hauptstaatsarchiv in Hannover erhielt die Aufgabe, alle Wappen der Gemeinden in Niedersachsen zu sammeln. So sollte ausgeschlossen werden, dass Wappen mit gleichen Inhalten genehmigt wurden.

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