Vier Jahre nach West-Deutschland

1953 erste Amateurfunkgenehmigungen in der DDR

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 2001/2

Autor: Leo H. Jung

Seiten: 88-93

Über die ersten Amateurfunkgenehmigungen (zum Stichtag 748 Lizenzen) für jedermann in Westdeutschland und West-Berlin 1949 ist ausführlich bereits berichtet worden. Erst vier Jahre später (im Juli 1953) gab es die ersten offiziellen Amateurfunkgenehmigungen (ganze 16) in der seit 1949 bestehenden ehemaligen DDR, ausgenommen Ost-Berlin. Politik und Funkgeschichte stehen auch hier im engen Zusammenhang: Trotz Kriegslasten, Reparationen, Materialknappheit, politischer und wirtschaftlicher Abgrenzung der DDR gelang es 1953 einigen Funkamateuren, eine erste Amateur-Sendegenehmigung von den dortigen Behörden zu bekommen und auch den Funkbetrieb – gefördert als vormilitärische Ausbildung – aufzunehmen. Der folgende Bericht versucht eine sachliche Darstellung des Themas und will Lücken in den bisherigen Veröffentlichungen schließen. Eine funksportliche Bewertung der Aktivitäten der DDR-Funkamateure in ihrer weiteren Entwicklung ist damit nicht verbunden.

Zwangsläufig lässt sich die politische Geschichte nicht von der der Amateurfunk-Genehmigungen in Deutschland trennen. Der Weltnachrichtenvertrag (WNV) von Atlantic City 1947 regelte weltweit die Funkdienste und sah für alle Länder die Möglichkeit vor, privaten Amateurfunkdienst zu genehmigen. So erlaubten nach dem verlorenen Krieg die amerikanischen und britischen Besatzer als Erste den Amateurfunk, zögerlicher die Franzosen, die Sowjets schon gar nicht, sodass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) schon bei ihrer Gründung 1949 ein liberales Amateurfunkgesetz hatte. Das abgetrennte Saarland zog 1951 nach, die DDR erst 1953, wie im Folgenden aufgezeigt.

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