Wenn der Postbote oder DHL-Zusteller so freundlich ist, eine Sendung in den fünften Stock zu schleppen, darf er schon mit einem Trinkgeld rechnen. Ob er es bekommt, liegt im Ermessen der Adressaten. Tradition ist dagegen – und gar nicht neu – dass „Postboten im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden eine kleine Zuwendung erhalten“. Aber ist das erlaubt in Zeiten von Compliance (Regeltreue)? Trinkgelder und geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von etwa 25 Euro dürften angenommen werden, erklärte Marc Mombauer, Pressesprecher der Deutschen Post DHL Group in Stuttgart, in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 12. Dezember. Für die Zeitungszusteller gilt das sowieso! Wie es früher war, mit den Neujahrsverehrungen, dem Schmiergeld und dem Trinkgeld, das recherchierte Oberarchivrat Alois Mitterwieser einst in München.  

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