Die Sozialeinrichtungen der Post
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„Pflege der Gesundheit und der Wohlfahrt des Personals“
Die Sozialeinrichtungen der Post
Hinter dem sperrigen Kürzel BAnst PT verbirgt sich die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die 1995 im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstand. Seit ihrer Neuordnung im September 2005 bietet sie Sozialleistungen für die Mitarbeiter der ehemaligen Deutschen Bundespost sowie der Post-Nachfolgeunternehmen an und übernimmt personal- und dienstrechtliche Aufsichtsfunktionen diesen gegenüber. Die Sozialeinrichtungen der ehemaligen Bundespost, die in der BAnst PT zusammengefasst sind, können teilweise auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken. Die einzelnen Einrichtungen gehen nicht nur auf staatliche Initiative zurück, sondern vielfach auf die Initiative von Postbediensteten. Heute befinden sich unter dem Dach der BAnst PT die Postbeamtenkrankenkasse, die Versorgungsanstalt, das Betreuungswerk und das Erholungswerk. Die 1873 gegründete Postkleiderkasse, die ursprünglich ebenfalls dazugehörte, wurde zum 31. Dezember 1999 aufgelöst, da die Deutsche Post AG ein eigenes Beschaffungs- und Logistiksystem für seine Unternehmenskleidung etabliert hat.
Die erste soziale Einrichtung bei der Post war die Postunterstützungskasse (PUK). Sie wurde 1713 in Preußen als „Armen-Kasse“ für „abgedankte, alte und gebrechliche Postillione errichtet“. Die einzelnen Postämter waren angehalten, regelmäßig Beiträge abzuführen, kamen dieser Forderung aber in den ersten Jahren des Bestehens nur zögerlich nach. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts konnte soviel Geld eingenommen werden, dass es nicht nur zur Unterstützung der Postillione reichte, sondern auch für deren Witwen und andere Postangehörige. Anfang des 19. Jahrhunderts gingen die Beiträge kriegsbedingt stark zurück. Seit den 1830er-Jahren war allerdings wieder eine positive Entwicklung zu beobachten. Mit Gründung des Norddeutschen Bundes und der Eingliederung der Hannoverschen und Thurn- und Taxisschen Post 1867 sowie einige Jahre später der badischen Post wurde 1872 die Voraussetzung für den Zusammenschluss aller Postunterstützungskassen zum „Postarmen-Unterstützungsfond“ geschaffen. Durch die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung verlor die Unterstützungskasse im 20. Jahrhundert ihre Bedeutung für die Postmitarbeiter. Zu Bundespostzeiten befand sich die PUK unter dem Dach des 1953 gegründeten Sozialamtes der Deutschen Bundespost und half in so genannten Härtefällen, in denen die Betroffenen keine Unterstützung von sonstigen Sozialeinrichtungen bekamen.
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