Die »Stasi-Abwicklung« bei der Deutschen Telekom AG (vormals Deutsche Bundespost Telekom) und deren personelle Auswirkungen (Teil II)
Ausgabe
Post- und Telekommunikationsgeschichte 1995/2
Das Kapitel XIX Sachgebiet A des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) regelt das Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen. Der Abschnitt 3 läßt das Bundesrecht in dem im Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet (neue Bundesländer sowie das ehemalige Ostberlin) mit besonderen Maßgaben in Kraft treten. Danach gilt für die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im sogenannten Beitrittsgebiet ab 3. Oktober 1990 grundsätzlich dasselbe Arbeitsrecht wie für alle Arbeitnehmer auf dem Gebiet der vormaligen Bundesrepublik Deutschland, z.B. das Kündigungsschutzgesetz.
Für die Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes hat jedoch der Einigungsvertrag zwei Besonderheiten festgelegt.
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