Ausland, das hieß in den Anfangsjahren der Telegrafie nicht Italien oder gar USA: Allein für den Bau der Linie von Berlin nach Frankfurt im Jahr 1848 war mit sieben souveränen Staaten zu verhandeln, und um einen grenzüberschreitenden Telegrammverkehr überhaupt zu ermöglichen, schlossen die Einzelstaaten jeweils Verträge ab. 1850 gründeten deshalb die Vertreter der Telegrafendirektionen von Preußen, Österreich, Bayern und Sachsen den Deutsch-Österreichischen Telegrafenverein. Dieser Vertrag ermöglichte auch den Anschluss an das belgische, französische und das englische Telegrafennetz und war die Grundlage für den Auslandstelegrammdienst. 

Ausfüllen und Zustellen von Schmuckblatt-Telegrammen in Deutschland, 1960er-Jahre

In den nächsten Jahren wurde der Telegrammverkehr zwischen den einzelnen Staaten auf internationalen Telegrafenkongressen geregelt, von denen der erste am 17. Mai 1865 in Paris stattfand. 1868 wurde das „Internationale Telegraphenbureau“ mit Sitz in Bern gegründet. Somit fand die internationale Gemeinschaft noch vor der Gründung des Weltpostvereins im Jahr 1874 eine gemeinsame Grundlage für die internationale Kommunikation. 1875 wurde der Welttelegrafenvertrag von St. Petersburg in Anwesenheit Heinrich von Stefans unterzeichnet. 1908 gründeten alle Staaten Europas − mit Ausnahme Großbritanniens, wo das Telegrafenwesen von Privatgesellschaften betrieben wurde − auf der Welttelegrafenkonferenz den Welttelegrafenverein. Im Deutschen Reich sprach das Gesetz über das Telegrafenwesen vom 6. April 1892 ausschließlich dem Reich das Recht zu, Telegrafenanlagen (auch Fernsprechanlagen) für die Vermittlung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben.

Im 20. Jahrhundert nahm die Produktvielfalt bei den Telegrammen zu. Zum 1. Oktober 1911 wurden Brieftelegramme im inneren Verkehr versuchsweise zu ermäßigten Gebühren eingeführt. Sie wurden im Gegensatz zu den „normalen“ Telegrammen nachts befördert und morgens wie Briefe zugestellt. Eine weitere Besonderheit stellten die seit August 1916 zugelassenen Pressetelegramme zu ermäßigter Gebühr im inneren Verkehr dar. Nach Übersee waren sie bereits seit 1903 zulässig.

„Flowergram“ heißt auf diesem Plakat das Schmuckblatt-Telegramm mit Blumengruß

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