Ein Beitrag von Bettina Oesl

Die älteste bis heute bestehende Sozialeinrichtung unter dem Dach der BAnst ist das Betreuungswerk, das 1892 als Posttöchterhort gegründet wurde. Im Sommer 1890 veranstalteten Beamte der damaligen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung eine Sammlung, um eine Stiftung für hilfsbedürftige Töchter verstorbener Postbeamter zu gründen. Hintergrund war die Überlegung, dass es für viele Frauen in dieser Zeit fast unmöglich war, eine adäquate Beschäftigung zu finden, die ihnen den Lebensunterhalt sicherte. Von Anfang an hatte der Initiator, Postdirektor Meyer, an ein Heim gedacht. Die erste Sammlung erbrachte die für damalige Zeiten hohe Summe von rund 109.098 Mark und 28 Pfennig. Mit diesem Geld wurde die „Stiftung für verwaiste Töchter von Reichs-Post- und Telegraphenbeamten“, kurz der „Töchterhort“, gegründet und Kaiser Wilhelm II. verlieh ihr am 14. Mai 1892 die Rechte einer juristischen Person. Die Einnahmen der Stiftung kamen aus fortlaufenden Spenden; eine Hälfte durfte auf Bezirksebene verwendet werden, ein weiteres Viertel wurde an den Hauptausschuss überwiesen und das letzte Viertel dem Kapitalfond zugeführt.

In erster Linie unterstützte die Stiftung „verwaiste Posttöchter“ bei einer Berufsausbildung, bei Kuren oder notwendigen Anschaffungen. Von Anfang an war das Spendenaufkommen hoch. Bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Stiftung spendeten rund 34 Prozent aller Beamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung einen monatlichen Betrag von 26 Pfennig; auch die Unterbeamten trugen ihren Teil mit einer Spende von 11,4 Pfennig bei. Bis 1920 waren Spenden von 5,5 Millionen Mark eingegangen und das Vermögen der Stiftung auf rund 2,5 Millionen Mark angewachsen. Durch Inflation und Währungsreform verlor sie allerdings 1923 fast ihr gesamtes Vermögen zu einem Zeitpunkt, als die Anforderung und Aufgaben gestiegen waren.

 

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