Unpünktlich, beschädigt, verloren

Nachdem die letzte Sendung der Druchfahnen von DAS ARCHIV auch eine Woche nach der Aufgabe in der Postagentur nicht bei der Lektorin eingetroffen ist, sei an dieser Stelle auf die Möglichkeiten hingewiesen, sich über eine verspätete oder nicht erfolgte Zustellung zu beschweren. Denn auch die Post und andere Zustellunternehmen haben nicht alle Probleme im Blick, und es kommt immer wieder zu Ausnahmefällen. Im Januar meldete die Presse, dass ein Zusteller in Chemnitz gar mehr als 2000 Briefe verschwinden ließ – er sei, so der Beschäftigte eines privaten Postdienstleisters, mit den Aufgaben überfordert gewesen. Allerdings fand man bei ihm auch geöffnete Sendungen.

Grundsätzlich nehmen die Beschwerden bei der staatlichen Aufsicht für den Post­markt, der Bundes­netz­agentur, ständig zu. Wie viele Beschwerden bei der Deutschen Post eingehen, darüber schweigt der Konzern. „Ein neues Post­gesetz“, so die Stiftung Warentest, sei seit Langem geplant und solle Verbesserungen bringen, doch ein Gesetzesentwurf des Bundes­wirt­schafts­ministeriums liegt noch nicht vor.

Hier können Sie sich beschweren!

Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet, zuver­lässig zuzu­stellen. Wenn Ihre Post zu spät oder gar nicht ankommt, beschweren Sie sich per Mail an impressum.brief@deutschepost.de oder telefo­nisch unter der Nummer 02 28/4 33 31 12.

Wenn Sie bei der Deutschen Post oder anderen Post­dienst­leistern nicht weiterkommen, beschweren Sie sich bei der Bundes­netz­agentur per Mail an buergereingaben-post@bnetza.de oder telefo­nisch unter der Nummer 02 28/14 15 16.

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