Im Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, heißt es dazu:

„Das Kernstück der Wohnungsfürsorge (WF) ist die Förderung von Wohnungsbauvorhaben durch Baudarlehen (BD). Seit 1948 werden im Gegensatz zu früheren Jahren posteigene Wohnungen nur noch ausnahmsweise − soweit im Rahmen der Errichtung von Dienstgebäuden Dienstwohnungen benötigt werden − erstellt. Die Deutsche Bundespost ist dazu übergegangen, von postfremden Bauträgern zu errichtende Wohnungsbauten durch BD aus Haushaltsmitteln zu fördern. Die Post ist also nicht Bauherr, sondern Geldgeber. Das hat den Vorteil, dass die Haushaltsmittel nicht für die Dauer in den Bauten festgelegt werden, dass die Zins- und Tilgungsbeträge aus den BD den WF-Mitteln wieder zufließen und erneut für den Wohnungsbau eingesetzt werden können, und dass die Deutsche Bundespost nur 1/4 bis 1/5 der Herstellungskosten aufzubringen braucht, weil noch andere Geldgeber, insbesondere Kapitalsammelstellen, die öffentliche Hand sowie Bauträger selbst, sich an der Finanzierung beteiligen. Außerdem entfällt die mit der Betreuung posteigener Wohnungen verbundene erhöhte Verwaltungsarbeit; die Wohnungen werden seitens der Bauträger an die von der Deutschen Bundespost benannten Postbediensteten unmittelbar vermietet.“

 

Wohnungen der Post entstanden überall in der Bundesrepublik, so wie die Wohngebäude in Hamburg, in der Simrockstraße und in der Elsässer Straße (1955), oder das Wohnhaus in Buxtehude von um 1950. Für weitere Wohnhäuser waren die Postbaugenossenschaften zuständig, ein Beitrag von Stefan Frank findet sich dazu in Heft 2/2022 von DAS ARCHIV.

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