Als ein Telefonanschluss noch Amtsangelegenheit war

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Beschreibung

„Unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formblatts”

Als ein Telefonanschluss noch Amtsangelegenheit war

Ausgabe

DAS ARCHIV 4/2018

Autor: Karl Bürger

Seiten: 74-77

März 1980 in der Anmeldestelle des Fernmeldeamtes 4 München, Schwanthalerstraße 37. Der große Raum ist erfüllt vom Klappern elektrischer Schreibmaschinen. Die Tür geht auf, ein Mann tritt ein und nähert sich unschlüssig den Schreibmaschinentischen an den großen Fenstern. Die Gruppenleiterin und Fernmeldebetriebsinspektorin geht auf ihn zu und fragt ihn nach seinen Wünschen. Dann schickt sie ihn an einen der sieben Tische, an dem der einzige männliche Beschäftigte im Raum seinen Dienst tut.

Es gab damals noch keine SMS, keine E-Mails und kein Internet, aber es gab Telefone. Sie hießen offiziell Fernsprechapparate und waren Teil eines sogenannten Fernsprechhauptanschlusses, den es in den Wohnungen und in Büros und in den Telefonzellen auf der Straße gab. Zuständig für die körperlose Übertragung von Sprache, aber auch von Text und Daten, war die Bundespost, die die analogen Fernsprechhauptanschlüsse samt Bedienungsanleitung ins Haus brachte. Bis man allerdings ein (Fernsprech-)Teilnehmer oder eine Teilnehmerin wurde, dauerte es seine Zeit. Den Antrag dafür bearbeitete die Anmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen des zuständigen Fernmeldeamtes. Es wurden Haupt- und Nebenanschlüsse angemeldet, aber auch sogenannte Sprechapparate besonderer Art, Zusatzeinrichtungen sowie Nebenanschlussleitungen, seltener posteigene Stromwege und internationale Mietleitungen. Die „Sprechapparate der besonderen Art“ waren Telefone mit Schauzeichen oder Rollengebührenanzeigern, die ähnlich funktionierten wie die Kilometerzähler bei uralten Autos. Zusatzeinrichtungen waren beispielsweise Zweithörer zum – legalen – Mithören, Telefonsteckdosen und Telefonklingeln sowie längere Telefonanschlussschnüre (über zwei Meter lang). Für all diese Zusatzeinrichtungen musste man eine einmalige Anschlussgebühr und einen monatlichen Beitrag entrichten.

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