Mediales Gedächtnis und moderner Dienstleister. Das Deutsche Rundfunkarchiv

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Beschreibung

Mediales Gedächtnis und moderner Dienstleister

Das Deutsche Rundfunkarchiv

Ausgabe

Das Archiv 4/2011

Autor: Christina Hirschberg

Seiten: 14-17

Die Geschichte und Entwicklung des Rundfunks wäre ohne diese Einrichtung anders verlaufen: Das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) wurde 1952 als „Lautarchiv des Deutschen Rundfunks“ in Frankfurt am Main gegründet. Es ist die erste und älteste Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten der ARD. Zehn Jahre nach der Gründung kam die Dokumentation von Fernsehproduktionen als Aufgabe hinzu, sodass die gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts 1963 in „Deutsches Rundfunkarchiv“ umbenannt werden konnte. Die Initiative für eine gemeinsame Stiftung hatte der erste Südwestfunk-Intendant Friedrich Bischoff ergriffen. Die Rundfunk- anstalten suchten eine Instanz, die über die Dokumentationswürdigkeit ihrer Sendungen entschied. Aus der Übersicht der Bestände aller Rundfunkanstalten der ARD sollte das „Lautarchiv“ den historischen und kulturellen Wert der Materialien bestimmen und Empfehlungen aussprechen. In der Fachöffentlichkeit kam durch die Bezeichnung „Archiv“ das Missverständnis auf, dass es sich dabei um ein zentrales Deutsches Rundfunkarchiv handelte.

Zunächst einmal leistete das DRA nur den Nachweis aller Sendungen per Metadaten und vereinheitlichte die Katalogisierungsverfahren. Die Archivierung wurde nicht zur Staatsaufgabe, sondern blieb per Staatsvertrag Aufgabe derRundfunkanstalten der Länder. In Deutschland setzte relativ spät die Selbstarchivierung von in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten produzierten Sendungen ein. Dem föderativen Prinzip der ARD entsprechend entwickelte sich daraus ein sich selbst organisierendes Archivnetz. Nach dem Institut national de l’audiovisuel (ina) in Paris gilt heute das DRA als eines der größten Medienarchive in Europa. Im Unterschied zum französischen Modell kam es in der BRD nicht zu einer staatlichen Archivierung, die Pflichtabgaben der nationalen Sendeanstalten an ein zentrales Depot vorsieht. Daher gibt es kein Nationalarchiv für Audiovision, vielmehr entwickelte sich ein dezentrales Archiv der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter dem Aspekt der Wiederverwendbarkeit. Damit baute die ARD ihr eigenes mediales Gedächtnis auf und intensivierte den internen Programmaustausch.

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