Telekommunikation – Vom Staatsmonopol zum privaten Wettbewerbsmarkt

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Beschreibung

Telekommunikation – Vom Staatsmonopol zum privaten Wettbewerbsmarkt

Teil I: Die Entwicklung zur Reformreife

Ausgabe

Das Archiv 2/2003

Autor: Eberhard Witte

Seiten: 6-17

Als staatliche Institution verfügt die Deutsche TELEKOM AG über eine 150-jährige Tradition, als Unternehmen ist sie noch jung. Es war ein schwieriger Prozess, sie aus dem Behördenverband herauszulösen und Schritt für Schritt einem bisher nicht gewohnten Wettbewerb auszusetzen. Wo vorher ein Staatsmonopol mit flächendeckender Mindestversorgung und administrierten Preisen existierte, entstand ein international operierendes Unternehmen im Wettbewerb.

Die Telekommunikation hieß früher Fernmeldewesen und ging aus militärischen Entwicklungen hervor, so wie sich das moderne Internet vom ARPANET der US-Streitkräfte ableitete. Auch als die zivile Nutzung der Fernmeldenetze zunahm und schließlich eine Vollversorgung von Bürgern und Wirtschaft gegeben war, wurde die Telekommunikation noch kein interessantes Studienobjekt für die Betriebswirtschaftslehre. Die Bundespost war kein Unternehmen. Sie wurde durch das Grundgesetz vor jedem privaten Einfluss geschützt. Das Monopol war zwar nicht in der Verfassung festgeschrieben, jedoch von Anfang an (bis 1996) gesetzlich vorgegeben. Die Leitung hatte das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen inne, an dessen Spitze ein Minister stand, der sein Mandat nicht aus der Managementverantwortung, sondern aus einer politischen Legitimation ableitete. Der Minister war gleichzeitig Hoheitsinstanz und Vorgesetzter von über 500.000 Mitarbeitern. Es galt das öffentliche Dienst- und Haushaltsrecht.

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