Briefbombenattentate

Kategorien: ,

Beschreibung

Eine Sendung mit Sprengkraft

Briefbombenattentate

Ausgabe

Das Archiv 2/2009

Autorin: Sabine Opheys

Seiten: 20-24

Wenn angehende Patentanwälte ein Lehrbeispiel dafür erhalten sollen, was der sogenannte „Ordre public“, der das Grundlegende inländischer Wertvorstellungen umfasst, im Patentrecht bedeutet, dann dient gern die Briefbombe als Lehrbeispiel. Sie sei nicht patentierbar, weil ihr legaler Einsatz nicht vorstellbar ist, lautet das Argument. Das Beispiel ist rein theoretischer Natur, denn niemand hat bislang versucht, sich die heimtückische Waffe patentieren zu lassen. Seit wann aber gibt es sie, wer wendet sie an und wer zählt zu den Opfern?

Das Wort „Attentat“ geht auf das lateinische attemptare beziehungsweise auf temptare − „versuchen, anpacken oder angreifen“ zurück, womit die Überraschung und das meist Ungesetzliche angedeutet sind. Definitionen zu „Attentat“ verweisen zum einen auf das Ziel – in der Regel soll eine Persönlichkeit von hohem politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Rang, nicht eine Privatperson, getötet oder verletzt werden. Die für ein Attentat Verantwortlichen sind einzelne oder kleine Gruppen, die sich demonstrativ gegen die herrschende Macht wenden. Attentate als Aktionen psychisch desorientierter Menschen können sich aber auch gegen Personen richten, die sich durch sportliche oder künstlerische Leistungen auszeichnen.Als charakteristisch für das Attentat gilt außerdem das Gesetzeswidrige des Akts, der nicht selten als Werkzeug des Terrorismus seine Sprengkraft entfaltet. Als Waffen verwenden Attentäter neben Gewehren, Pistolen und Messern auch Angriffsmittel wie Gift, Säure, Auto- und Briefbomben.

(…)

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Briefbombenattentate“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert