Bürgerrechtler oder „Staatsfeind“? Der Überwachungsfall Rolf Gössner

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Beschreibung

Bürgerrechtler oder „Staatsfeind“?

Der Überwachungsfall Rolf Gössner

Ausgabe

Das Archiv 3/2013

Autor: Sandra Bieler

Seiten: 62-65

Mit der Theodor-Heuss-Medaille werden seit 1965 Personen und Gruppen gewürdigt, die sich „durch vorbildliches demokratisches Verhalten, bemerkenswerte Zivilcourage und beispielhaften Einsatz für das Allgemeinwohl“ verdient gemacht haben. Der Jurist Rolf Gössner bekam die Medaille im Jahr 2008 als Mitherausgeber des Grundrechte-Reports, über den es in der Begründung hieß: „Der Grundrechte-Report hat sich als ‚alternativer Verfassungsschutzbericht‘ etabliert. Als solcher kritisiert er die Beeinträchtigungen von Grund- und Menschenrechten durch staatliche Gewalt, zeigt aber auch positive Beispiele der Verteidigung bürgerlicher Freiheiten auf.“

Es war dasselbe Jahr, in dem der Verfassungsschutz die Überwachung Gössners, der 2012 auch mit dem Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik und 2013 mit dem Bremer Kultur- und Friedenspreis geehrt wurde, einstellen musste – nach insgesamt 38 Jahren. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2011 wurde schließlich die gesamte Überwachung des Bremer Bürgerrechtsexperten von 1970 bis Ende 2008 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.

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