Fernmeldespionage im Kalten Krieg

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Beschreibung

Fernmeldespionage im Kalten Krieg

Ausgabe

Das Archiv 3/2009

Autor: Günter Herrnleben

Seiten: 88-95

Im Kalten Krieg – der zeitgeschichtlich vom Beginn der Berliner Blockade am 24. Juni 1948 bis zum Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 einzuordnen ist − war die Lebensfähigkeit des eingemauerten West-Berlin nicht zuletzt von einer leistungsfähigen Fernmeldeinfrastruktur abhängig. Zuständig für den Ausbau der Fernmeldeverbindungen zwischen West-Berlin und dem übrigen Bundesgebiet war die Deutsche Bundespost (DBP), die beispielsweise 1985 mit der Deutschen Post (DP) der DDR den Bau einer neuen digitalen Richtfunkverbindung vertraglich vereinbarte. Da der Ostblock in der Entwicklung digitaler Nachrichtenübertragung um etwa 10 Jahre zurücklag, ging man in der Bundesrepublik von einer abhörsicheren Fernmeldeverbindung aus. Das, so zeigt sich im Nachhinein bei der Auswertung von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, war ein schwerer Irrtum.

Dass es nach Jahren des atomaren Wettrüstens zweier feindlicher Machtblöcke zu einer ersten Annäherung beider deutscher Staaten kommen konnte, war bereits an der von Egon Bahr 1963 verkündeten Zauberformel „Wandel durch Annäherung“ erkennbar, die Erleichterungen für Deutsche in Ost und West versprach. Während der Regierungszeit Willy Brandts wurde sie in praktische Politik umgesetzt und führte schließlich zu zahlreichen Verträgen und Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Auch Helmut Kohl, Bundeskanzler von 1982 bis 1998, setzte diese am Menschen orientierte Friedenspolitik konsequent und politisch erfolgreich fort. Am 15. März 1985 wurde in Bonn von Beauftragten der Postministerien beider deutscher Staaten der Bau einer Glasfaserstrecke und einer digitalen Richtfunkverbindung DRS 140/3900 zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin vertraglich vereinbart. Die Frequenzkoordinierung mit der DDR fand vor dem internationalen CCITT-Ausschuss in Genf statt.

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