Verfassungswidrig? Post- und Fernmeldeüberwachung in der frühen Bundesrepublik

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Beschreibung

Verfassungswidrig?

Post- und Fernmeldeüberwachung in der frühen Bundesrepublik

Ausgabe

Das Archiv 3/2013

Autor: Josef Foschepoth

Seiten: 18-25

Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik − hat es so etwas überhaupt gegeben? Wird hier nicht die Bundesrepublik mit der DDR verwechselt? So etwas kommt doch nur in Diktaturen vor, oder? Die Bundesrepublik hat doch die freiheitlichste Verfassung, die die Deutschen je hatten! Ein Grundgesetz, das die Grundrechte der Bürger vor Übergriffen des Staates schützt. Zu diesen Bürgerrechten gehört auch die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

Die Grundrechte stehen über dem Staat und sind laut Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht, das alle drei Gewalten bindet. Aufgrund ihres vorstaatlichen und überpositiven Charakters dürfen und können sie durch keine Verfassungsänderung abgeschafft werden. Einige von ihnen können zwar durch ein allgemeines Gesetz, nicht aber in ihrem Wesensgehalt eingeschränkt werden. Werden sie verletzt, können sie von jedermann auf dem Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden. Eine Aberkennung von Grundrechten ist nicht möglich. Nur wer die Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Rechte. Die Verwirkung kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, und tatsächlich hat das höchste deutsche Gericht in seiner über 60-jährigen Ge schichte eine Verwirkung nicht ein einziges Mal ausgesprochen.

(…)

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