Beschreibung
Ein Zeitzeugnis
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im ostfriesischen Esens
Das Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts regelte mit Wirkung vom 1. April 1951 die Wiedergutmachung für die Angehörigen des öffentliches Dienstes, auch die der Deutschen Bundespost (Amtsblatt Nr. 56 von 1951). Es sollte für jene Beschäftigten gelten, die wegen ihrer politischen Überzeugung oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung geschädigt worden waren.
Der 77-jährige Postinspektor a. D. L. vom Postamt Esens in Ostfriesland – geboren 1874, Eintritt als Postgehilfe 1890, planmäßige Anstellung als Postassistent 1900, 1920 Oberpostsekretär (OPS), Verwaltungsprüfung 1923, Ruhestand 1. Dezember 1933, Wiederbeschäftigung 1939 bis 1942 – stellte im Juni 1951 einen Antrag auf Wiedergutmachung an die Oberpostdirektion Bremen
(…)
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.