Der Diensteid der Beamten

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Beschreibung

„Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen…“

Der Diensteid der Beamten

Ausgabe

Das Archiv 2/2007

Autorin: Sabine Opheys

Seiten: 38-39

Der Eid des mitteleuropäischen Rechts stammt aus der germanischen Rechtskultur. In dieser diente der Eid dem Zweck, eine höhere Macht anzurufen, die Zeuge für die Wahrheit einer Aussage sein sollte. Heute wird der Eid eher als eine besonders bekräftigte, sittlich verpflichtende Aussage verstanden, deren Unwahrheit vom Staat und von der Gesellschaft geahndet wird.

Juristisch gesehen ist der Eid eine verbindliche Erklärung, die auf Grund obrigkeitlicher Anordnung abgegeben wird. Er kann eine Versicherung sein, etwas getan oder gelassen zu haben, wie beispielsweise der Zeugeneid vor Gericht bekräftigt, oder er ist ein Versprechen, etwas zu tun oder zu lassen. Ein solches Versprechen liegt beim Diensteid der Beamten vor.

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