Desinfektion von Briefen in den hessischen und thüringischen Staaten während der Cholera-Epidemie 1831/32 (Teil 2)

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Beschreibung

In den Zeiten der Cholera

Desinfektion von Briefen in den hessischen und thüringischen Staaten während der Cholera-Epidemie 1831/32 (Teil 2)

Ausgabe

Das Archiv 2/2007

Autor: Björn Rosenau

Seiten: 75-79

Seuchen und ansteckende Krankheiten beeinträchtigten in früheren Jahrhunderten nicht selten den reibungslosen Postverkehr. Wie eine Akte aus dem Zentralarchiv in Regensburg, die mit dem Jahre 1607 einsetzt, betitelt „Die Anstalten bei Contagionen, ansteckenden Krankheiten und Pferdeseuchen auf das Kaiserliche Postwesen“, verdeutlicht, war von daraus resultierenden Einschränkungen auch die kaiserliche Reichspost der Thurn und Taxis betroffen. Beispielsweise befahl Kaiser Karl VI. im Zuge der Pestepidemie in Südfrankreich 1720, dass die Reichspost unter Thurn und Taxis alle Briefe und Pakete aus Frankreich, der Schweiz und Graubünden per „außessigung und außräucherung“ zu reinigen habe. Ferner übernahm die taxissche Postbehörde 1770/1771 die Rezeptur und die damit verbundene Behandlungsvorschrift zur Räucherung von Briefen aus der preußischen „Neue Post Ordnung“ von 1712.

Nach dem Zusammenbruch des Alten Reiches im Jahre 1806 übertrugen die Herzog- und Fürstentümer in Hessen (Hessen, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Nassau) und Thüringen (SachsenWeimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstad, Reuß jüngere und ältere Linie) sowie die freie Stadt Frankfurt die Postrechte an das Fürstenhaus Thurn und Taxis (so genannte Lehenposten). Damit war in diesen Landesteilen Thurn und Taxis weiterhin für die Umsetzung von Maßnahmen im Postwesen gegen Seuchen wie die drohende Cholera (1831–1832) verantwortlich.

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