Die ersten Kraft-Omnibusse der Oberpostdirektion Hamburg

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Felgen schlecht, Straßen auch

Die ersten Kraft-Omnibusse der Oberpostdirektion Hamburg

Ausgabe

Das Archiv 1/2014

Autor: Horst Halbach

Seiten: 67-69

Um 1900 unternahm das Reichspostamt Berlin Versuche, Kraftwagen im Post- und Personenverkehr einzusetzen. Innerhalb Berlins waren Versuche mit Elektrokraftwagen vielversprechend abgeschlossen worden. Auch die Oberpostdirektion Hamburg erhielt einen Versuchskurs. Auf der Strecke Hamburg–Schnelsen–Ochsenzoll–Tangstedt–Wohldorf- Hamburg und in Gegenrichtung verkehrten erstmalig am 31. Januar 1907 Kraftpost-Omnibusse der Süddeutschen Automobilfabrik G.m.b.H. Gaggenau. Werktäglich verkehrten zwei Fahrzeugpaare in östlicher und westlicher Richtung, an Sonn- und Feiertagen nur ein Paar.
Der neue Kraftpost-Omnibus erregte große Aufmerksamkeit, und wurde vielfach fotografisch festgehalten. Im Hamburger Adressbuch aus dem Jahr 1909 heißt es über diese Postverbindung: „Für die ganze Strecke sind folgende acht Stationen als Zahlgrenze bestimmt: Hamburg 1–Lokstedt–Schnelsen–Ochsenzoll–Tangstedt–Wohldorf–Sasel–Hellbrook–Hamburg 1. Für jede Teilstrecke zwischen zwei Zahlgrenzen sind 40 Pfg. zu entrichten, dieser Betrag ist zugleich der Mindestsatz. Das Personengeld beträgt von Hamburg nach Tangstedt in beiden Richtungen 1,60 Mark, die ganze Rundfahrt kostet 3,20 Mark. Im Stadtgebiet halten die Kraftwagen nur an folgenden Stellen: a) auf der westlichen Rundfahrt am Georgsplatz, Stephanplatz, Loignyplatz, Schlump (Hallerstraße), Hoheluft-Chaussee (Ecke Breitenfelderstraße) b) auf der östlichen Rundfahrt am Steintor, Lübeckerthor, Kuhmühle, Barmbecker Marktplatz. Außerhalb der Stadt haben die Kraftwagen überall zu halten, wo Reisende ein- oder auszusteigen wünschen. Reisende haben vor dem Einsteigen bei dem Wagenführer einen Fahrschein zu lösen. Es können sich auch Reisende einen Platz zu Fahrten von Hamburg nach Tangstedt und Wohldorf und von Wohldorf nach Hamburg sichern, indem sie frühestens am Tage vor der Abfahrt beim Postamt Hamburg 1 (Postbahnhof) oder in Wohldorf sich einen Berechtigungsschein für die gewünschte Fahrt geben lassen. Bei Empfangnahme solcher Berechtigungscheine muß gleichzeitig das Personengeld entrichtet werden. Für ein Kind im Alter bis zu vier Jahren wird ein Personengeld nicht erhoben, wenn es keinen besonderen Wagenplatz einnimmt. Der Anspruch auf Beförderung ist durch die Zahl der Wagenplätze (10) beschränkt. Wenn sich mehr als zehn Personen gleichzeitig zur Mitfahrt melden, so stehen die Reisenden für kürzere Strecken denen für weitere Strecken nach.“

(…)