Die Post auf Langeoog und Spiekeroog. Aus der Geschichte der Inselpostämter

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Beschreibung

Die Post auf Langeoog und Spiekeroog

Aus der Geschichte der Inselpostämter

Ausgabe

Das Archiv 4/2016

Autor: Horst Behnke, Horst Halbach

Seiten: 72-75

Sie gehört zum Bild der Insel Langeoog, aber mit der Postversorgung hat sie nichts zu tun – in einer Kutsche mit sonnengelbem Verdeck, gezogen von stolzen Friesen, können Gäste die Landschaft mit dem Blick aufs Wattenmeer genießen und sich fühlen wie zu vergangenen Zeiten, als die Post nach Langeoog über eine Pferdebahnstrecke geliefert wurde.

Langeoog gehört neben Wangerooge, Spiekeroog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum zu den sieben ostfriesischen Inseln in der südlichen Nordsee. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts lagen sie am „Rande der Welt“. Erst mit dem Aufkommen der Eisenbahnen, der Aufnahme der Dampfschiffverbindungen und der Gründung der Seebäder erwachte die Inselwelt aus ihrem „Dornröschenschlaf“. Im Jahre 1871 richtete der „Verein zur Rettung Schiffbrüchiger“ in Emden ein Schreiben an die Königliche Landdrostei Hannover mit dem Inhalt, dass ein dringendes Bedürfnis vorliege, sämtliche Ostfriesischen Inseln östlich von Norderney mit Telegrafenstationen und Kabelverbindungen zu versehen. Auf Norderney bestand seit 1858 eine solche Station, die in Verbindung mit Emden stand. Diese Telegrafenverbindungen seien für das Rettungswesen von unermesslichem Wert, hieß es in dem Schreiben. Das Reichskanzleramt in Berlin erteilte dem Anliegen dennoch eine Absage. Die Kosten von 20 000 Reichstalern für das Vorhaben seien zu hoch. Fast 15 Jahre sollte es noch dauern, bis am 3. März 1874 die kaiserliche TelegrafenDirektion in Hannover über die Königliche Landdrostei in Aurich ersuchte, der Amtshauptmann zu Esens möge geeignete Privatpersonen finden, die eine Telegrafenstation auf Langeoog und Spiekeroog betreiben könnten. Die Stationsverwalter hatten ein geeignetes Zimmer bereitzuhalten und für Reinigung, Heizung und Beleuchtung sowie für den Unterhalt der Apparaturen zu sorgen. Ferner mussten sie eine Kaution von 50 Reichs talern stellen. Je nach Umfang des Betriebes wurde eine Entschädigung von 96–150 Reichstalern gewährt. Die Dienststunden an Wochentagen: von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr. An Sonntagen von 8 bis 9 und von 14 bis 17 Uhr.

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