Eine schwere Geburt. Die Einführung des Postscheckdienstes in Deutschland

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Beschreibung

Eine schwere Geburt

Die Einführung des Postscheckdienstes in Deutschland

Ausgabe

Das Archiv 1/2009

Autorin: Gerhard Stürmer

Seiten: 28-31

Wer die erfolgreiche Entwicklung des Giroverkehrs bei der Postbank verfolgt hat, der kann sich nicht vorstellen, welche Geburtswehen dieser Entwicklung vorausgingen. Die ersten Ansätze zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland finden sich bereits im Jahre 1619 bei der Hamburger Girobank, die 1875 von der Reichsbank übernommen wurde. Die Reichsbank hatte sich in Erfüllung der ihr durch das Bankgesetz gestellten Aufgaben – nämlich den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen – um die Förderung des Überweisungs- und Scheckverkehrs große Verdienste erworben.

So uneingeschränkt ihr in dieser Hinsicht Anerkennung zu zollen ist, bleibt doch zu berücksichtigen, dass sich an dieser Entwicklung nur die Großunternehmungen sowie die bedeutendsten Bank- und Geschäftshäuser beteiligen konnten, da das nicht angreifbare Guthaben eine beträchtliche Höhe aufweisen musste. Zum anderen erstreckte sich das Netz der Reichsbankanstalten nur auf wenige Orte. Am 1. Januar 1900 betrug die Zahl der Reichsbankanstalten 330, die der Girokunden 14 000. Der an der Erzeugung und dem Austausch der Güterwerte lebhaft beteiligte Mittelstand, die mittleren und kleineren Geschäftsleute, Landwirte und Handwerker konnten diesen Giroverkehr der Reichsbank nicht nutzen und blieben mit ihren Zahlungen auf die Benutzung des einfachen Postweges angewiesen. Diese Tatsache, dass der Zahlungsverkehr in Deutschland nicht der Entwicklungsstufe entsprach, die Handel, Industrie und Landwirtschaft erreicht hatten, und dass sich namentlich der gewerbliche Mittelstand nicht wie im wirtschaftlichen Leben Englands und Nordamerikas, aber auch in Österreich-Ungarn, der Schweiz, Italien und Japan Schecks für den Geldverkehr nutzen konnte, veranlasste die Reichsregierung im Jahre 1898, die Abstellung der Mängel in Aussicht zu stellen. Die Thronrede, mit der am 6. Dezember 1898 der Reichstag eröffnet wurde, enthielt daher die Ankündigung, dass beabsichtigt sei, ein Scheck- und Ausgleichsverfahren durch Vermittlung der Postanstalten einzurichten. Damit sollten die breiten Schichten des Mittelstandes, die kein Girokonto bei der Reichsbank einrichten konnten, die Möglichkeit für Ausgleichungen kleinerer Zahlbeträge erhalten. Gegen diesen Plan erhob sich sofort Protest seitens der Sparkassen und ländlichen Genossenschaften, die starke Gewinneinbrüche befürchteten.

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