Beschreibung
Zurück, aber an wen?
Die Briefermittlungsstelle in Marburg und ihre Vorgänger
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“ – so steht es in Artikel 10 des Grundgesetzes. Doch was geschieht mit Sendungen, auf denen weder ein korrekter Empfänger noch ein Absender angegeben sind? Im Postjargon heißen solche Briefe „unanbringlich“, da die Post solche Briefe nicht zustellen kann. Für solche „Härtefälle“ gibt es das Service Center Briefermittlung in Marburg (Lahn).
Dort arbeiten rund 100 Spezialisten der Deutschen Post AG daran, Unmögliches doch noch möglich zu machen, sprich solche Sendungen doch an den Mann oder die Frau zu bringen. Hierzu öffnen die Marburger Experten die Sendungen, immer auf der Suche nach einem Hinweis auf den Absender oder Empfänger. Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahmeregelung gemäß § 39 Absatz 4 des Postgesetzes. Hier wird das Öffnen von Postsendungen zur Feststellung von Empfänger und/oder Absender für einen speziellen Personenkreis erlaubt.
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