Beschreibung
Teddy, Muli und Karren von Steinbock
Elektrokarren und Elektroschlepper für die Post 1946–1956
Produktions- und Transportmittel waren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland Mangelware. Um den Postdienst wiederaufzunehmen, brauchte man Fahrzeuge, aber viele waren zerstört oder defekt. Im Bahnpostbereich war man auf wendige Schlepper und Karren mit Elektroantrieb angewiesen. Wie schwierig es war, diese zu bekommen, belegen Akten im Archiv der Museumsstiftung.
Flurförderfahrzeuge
Flurförderfahrzeuge ziehen ein Vielfaches ihres Gewichts, ohne Lärm zu machen. Beim Bahnpostdienst, vor allem im Innenbereich wie hier in Köln, ein nicht zu unterschätzender Vorteil
Es war ein enttäuschendes Schreiben, das am 20. August 1952 im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in Frankfurt verfasst wurde. „Wegen der unzureichenden Zuweisung von Haushaltsmitteln kann vorläufig nur ein Teil des vorliegenden Bedarfs an Elektrokarren gedeckt werden.“ Schlechte Nachrichten für die Oberpostdirektion Nürnberg, die sich wiederholt mit der Bitte um neue Elektrokarren an das Postministerium gewandt hatte. „Da viele Bahnhöfe keine eigenen Gepäckbahnsteige haben, muss das Paketumschlaggeschäft auf den meist schmalen Personenbahnsteigen abgewickelt werden, wobei die Elektrokarren nur mit geringen Geschwindigkeiten und unter häufiger Betätigung der Schaltung verkehren können.“ Eine derartige Fahrweise führe zur vorzeitigen Erschöpfung der Batterien, da in der ersten Fahrstufe zu viel elektrische Energie in Widerständen „vernichtet“ werde, hieß es in der Anfrage weiter. Die Bitte, aus „zwingendsten Gründen“ und „dringendstem Bedarf“ vorgetragen, wurde gar nicht erst beantwortet und deshalb ein halbes Jahr später wiederholt. In einem fünfseitigen Schreiben legte der zuständige Beamte aus Nürnberg dezidiert dar, warum man nicht nur in Nürnberg und Würzburg – den „dauernd notleidenden Hauptumschlagplätzen“ – wendige Elektrofahrzeuge brauche, sondern auch in Ansbach, Treuchtlingen und Marktredwitz. Aber auch die im Anhang des Schreibens gelistete hohe Anzahl der „abzufertigenden Züge“ änderte nichts am negativen Bescheid aus Frankfurt: Es wurden zunächst nur drei statt wie gewünscht 13 Karren genehmigt.
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