Der Transport von Tieren rund um den Globus

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Piepsende Pakete und fliegende Seekühe

Der Transport von Tieren rund um den Globus

 

Ausgabe

Das Archiv 1/2015

Autor: Jürgen Bräunlein

Seiten: 36-41

Bei der Post in Dorsten im Ruhrgebiet traute ein Mitarbeiter seinen Augen nicht. Das eingelieferte Paket stand nicht bloß herum, es bewegte sich aus eigener Kraft. Des Rätsels Lösung: Als der Karton im oberbayerischen Rottach-Egern gepackt worden war, sprang ein einjähriger Kater hinein und machte es sich auf dem Kindersitz, der eigentlich verschickt werden sollte, bequem. Niemand bemerkte „Janosch“, das Paket wurde zugeklebt. Über 700 Kilometer legte der bayerische Kater zurück, bis er am Postamt Dorsten aus seiner misslichen Lage befreit wurde. Gar nicht zum Schmunzeln war der Großalarm, den 2005 eine Tierfracht im Paketzentrum in Berlin-Wilmersdorf auslöste. Der Gefahrgut-Aufkleber auf der Schachtel „stark ätzend“ und der Hinweis „Giftschlange“ ließen den zuständigen DHL-Mitarbeiter gegen 22 Uhr abends zu Recht schnell handeln. Die Polizisten, die das Paket unter größten Sicherheitsvorkehrungen öffneten, entdeckten eine hochgiftige Mamba.
Tiertransporte sind ein Kapitel für sich und nicht so ohne Weiteres im Paket durchzuführen. Die Versendung von lebenden Tieren ist bei DHL Paket/Express National grundsätzlich verboten − ebenso wie der Versand sterblicher Überreste von Menschen. Ausgenommen sind „Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen“. Bei einer Schlange handelt es sich zwar um ein wirbelloses Tier, doch unter Umständen auch um ein gefährliches Gut, das andere verletzen und schädigen kann. Im Fall der giftigen Mamba aus Berlin leitete die DHL deshalb zivilrechtliche Schritte gegen den Versender ein.

(…)