Schwarzfunk im Deutschen Reich

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Beschreibung

Schwarzfunk im Deutschen Reich

Ausgabe

Das Archiv 3/2003

Autor: Leo H. Jung

Seiten: 34-39

Heute darf jedermann funken, mit genehmigten Handfunkgeräten auf kurze Distanzen und nach einer zumutbaren Prüfung auch weltweit. Das war nicht immer so. In der Weimarer Republik (1919-1933) hat die Deutsche Reichspost (DRP), die das Funkmonopol besaß, kaum eine private Genehmigung zur drahtlosen Telegrafie oder Telefonie vergeben. 1924 gab es einige Versuchsgenehmigungen für sechs Einzelpersonen, 35 Funkvereine und 95 Firmen. Viele andere Länder hingegen erteilten großzügig Sendelizenzen für „Amateure“. Allen Widrigkeiten zum Trotz organisierten deutsche Funkvereine dennoch den Betrieb von Hunderten anonymer illegaler Amateursender. Erst mit Beginn des Nationalsozialismus 1933 fand der Schwarzfunk in diesem Umfang ein Ende.

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, dem Zusammenbruch des Kaiserreiches, den Revolutionen und den Folgen des Friedesvertrags von Versailles (1919: große Gebietsverluste und hohe Wiedergutmachungen auf 30 Jahre) kennzeichnen weitere politische Unruhen mit vielen Straßenkämpfen, Inflation und hohe Arbeitslosigkeit die Verhältnisse. 1923 endet die Inflation, doch 1929 beginnt mit dem Zusammenbruch der New Yorker Börse (25. Oktober 1929) die große Weltwirtschaftskrise. Vor diesem Hintergrund erfolgt der rasche Aufstieg der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) bis zu deren Machtübernahme am 30. Januar 1933.

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