Beschreibung
Telekommunikation – vom Staatsmonopol zum privaten Wettbewerbsmarkt
Die Reformschritte
20 Jahre der Vorbereitung – von 1965 bis 1985 – waren nötig, um Reformbereitschaft und Reformfähigkeit zu erzeugen. Der Handlungsbedarf wurde vollends erkennbar, als die Innovationszwänge im Telekommunikationsnetz, die Vielfalt der neuen Dienstleistungen und die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Differenzierung der Endgeräte unter Einschluss der Datenverarbeitung und der Unterhaltungselektronik zutage traten. Die Postreformen I und II waren die Folge.
Der effektive Start zu einer umfassenden Neuordnung der Telekommunikation war der von Bundespostminister Scharz-Schilling im Einvernehmen mit dem Bundesforschungsminister herbeigeführte Beschluss der Bundesregierung vom 13. März 1985 zur Einsetzung der „Regierungskommission Fernmeldewesen“. Nach der Öffnung des Medienmarktes mithilfe des Kabelfernsehens (Witte 1984, 1987a) war jedermann klar, dass jetzt auch hier Ernst gemacht wurde.
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